Als Pendler gelten alle Personen, deren Arbeits- bzw. betrieblicher Ausbildungsplatz in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde liegt. Pendeln zählt zur Obligationszeit (gebundene Zeit), sie dient zur Erledigung zweckgerichteter Tätigkeiten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) hat im März 2018 ein Informationsblatt „Pendeln und […]