Als Pendler gelten alle Personen, deren Arbeits- bzw. betrieblicher Ausbildungsplatz in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde liegt. Pendeln zählt zur Obligationszeit (gebundene Zeit), sie dient zur Erledigung zweckgerichteter Tätigkeiten.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) hat im März 2018 ein Informationsblatt „Pendeln und gesundheitliche Beschwerden“ veröffentlicht. Der Inhalt in Kürze: je länger die Wegstrecke zur Arbeit und zurück, umso mehr nehmen verschiedene gesundheitliche Beschwerden zu, insbesondere Müdigkeit, Erschöpfung, Nervosität und Reizbarkeit. Nimmt die Pendelzeit zu, beeinträchtigt das auch eine positive Work-Life-Balance. Das Faktenblatt gibt es hier (externer Link:) BAUA – Faktenblatt Pendeln zum Herunterladen.
Anders die Sachlage im DESIGNBÜRO. Automobil dauert’s einfach um die 20 eher langweilige Minuten von und zur Arbeit. Per Rad können daraus schon mal eineinhalb Stunden Sightseeing werden, wie die kleine Bildergalerie veranschaulicht.
So wird aus gebundener Zeit nicht selten pure Genusszeit und ein bisschen wohlige Erschöpfung darf sich abends auch einstellen.